Das Influencer-Marketing – Diese Strafen haben eine Rechtsverletzung zur Folge!
Das Influencer-Marketing wird als Marketingmethode der Zukunft gehandelt und von nahezu jedem großen Unternehmen genutzt. Die Influencer werden hierbei als Markenbotschafter eingesetzt, die die Kaufentscheidung der Kunden beeinflussen sollen. Worauf dabei geachtet werden muss und welche Strafen im Falle einer Rechtsverletzung anfallen, klärt die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V. auf ihrem kostenlosen Ratgeberportal – Isabel Frankenberg
Influencer zeichnen sich durch eine hohe Anzahl an Follower und eine große Reichweite aus. Das bedeutet, dass sie durch ihre Posts eine breite Masse erreichen. Meist handelt es sich hierbei um Personen, welche durch Eigeninitiative über die sozialen Netzwerke bekannt wurden. Doch auch Personen des öffentlichen Lebens, wie Schauspieler, Künstler, Politiker, Sportler, Blogger und YouTuber, zählen mittlerweile zu bekannten und beliebten Influencern.
Der Begriff leitet sich von dem englischen Verb „to influence“ ab und bedeutet so viel wie „beeinflussen“. Beeinflusst werden vor allem die Follower, welche den Influencern nacheifern, die gleichen Produkte nutzen und die gleiche Kleidung tragen wollen. Dadurch wird es der Social-Media-Prominenz möglich, die Kaufentscheidung ihrer Follower enorm mit zu beeinflussen. Dies geschieht, indem sie wesentliche Teile ihres Privatlebens auf Facebook, Instagram und Co. veröffentlichen und damit auf ihre Fans wie Stars zum Anfassen wirken. Sie geben sich authentisch und glaubwürdig und werden damit zu Meinungsbildnern.
Dieses Potential haben auch Unternehmen erkannt, welche die die Influencer als Markenbotschafter einsetzen und sie gezielt für das Bewerben ihrer Produkte bezahlen. Daraus hat sich das sogenannte „Influencer-Marketing“ entwickelt, welches mittlerweile als Marketingmethode der Zukunft gilt und von nahezu jedem großen Unternehmen genutzt wird. Übergeordnetes Ziel hierbei ist es, den Bekanntheitsgrad einer Marke, eines Produktes oder eines Unternehmens zu steigern.
Da es sich bei dem Influencer-Marketing um eine Form der Werbung handelt, müssen einige Vorgaben und Vorschriften beachtet werden. Demnach müssen Influencer die vom Unternehmen gesponserten Beiträge klar als solche kennzeichnen. Tun sie das nicht, handelt es sich um eine Verschleierung der Werbung, also um Schleichwerbung.
Die Schleichwerbung ist laut Gesetzen, wie dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und dem Telemediengesetz (TMG), verboten und hat eine Geldstrafe von bis zu 500.000 Euro zur Folge. Gleiches gilt bei fehlender Rundfunklizenz. Zudem können andere Wettbewerber im Falle einer Rechtsverletzung weitere Ansprüche, wie dem auf Auskunft, Unterlassung oder Schadensersatz, geltend machen.
Durchaus höhere Sanktionen folgen auf eine Missachtung des Kunsturheberrechtsgesetzes. Neben einer Geldstrafe kann diese auch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr belangt werden. Auf ganze fünf Jahre kann sich der Freiheitsentzug sogar erhöhen, wenn es sich um eine gewerbliche Urheberrechtsverletzung handelt.
Neben den allgemeinen Vorschriften und Vorgaben zur Werbung sollten immer auch die Nutzungsbedingungen der jeweiligen sozialen Plattform beachtet werden. Andernfalls kann der Betreiber der entsprechenden Webseite die Sperrung des rechtsverletzenden Kontos veranlassen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.urheberrecht.de.
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